Wie werde ich Mitglied im BDA Hamburg?
In den BDA wird man zum ordentlichen Mitglied unter folgenden Voraussetzungen berufen:
Die Erfüllung der genannten Voraussetzungen prüft ein eigens zu diesem Zweck eingerichteter Berufungsausschuss anhand einer Auswahl eingereichter Arbeiten sowie in einem persönlichen Gespräch. Wenn der Berufungsausschuss eine Mitgliedschaft befürwortet, schlägt er dem Vorstand die Kandidatin bzw. den Kandidaten vor. Der Vorstand entscheidet über eine Berufung.
Für jüngere Architekt*innen, die in den BDA berufen werden, gelten besondere Beitragsregelungen.
Kontakt:
Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA
der Freien und Hansestadt Hamburg e. V.
Shanghaiallee 6
20457 Hamburg
Tel. 040-41 333 10
Fax 040-41 333 123
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www.bda-hamburg.de