Mitgliedschaft

Wie werde ich Mitglied im BDA Hamburg?

In den BDA wird man zum ordentlichen Mitglied unter folgenden Voraussetzungen berufen:

  • freiberufliche Tätigkeit als Architekt*in, Stadtplaner*in,
  • angestellte Tätigkeit als geschäftsführende*r Gesellschafter*in, mit dem Hauptziel der Erbringung von Architeken- und Stadtplanerleistungen,
  • Mitgliedschaft in einer Architektenkammer,
  • berufliche Qualifikation und persönliche Integrität,
  • überdurchschnittliche Befähigung zur Ausübung des Berufes,
  • Bürgschaft zweier BDA Mitglieder und
  • Bereitschaft, die Ziele und Aufgaben des BDA zu unterstützen.

Die Erfüllung der genannten Voraussetzungen prüft ein eigens zu diesem Zweck eingerichteter Berufungsausschuss anhand einer Auswahl eingereichter Arbeiten sowie in einem persönlichen Gespräch. Wenn der Berufungsausschuss eine Mitgliedschaft befürwortet, schlägt er dem Vorstand die Kandidatin bzw. den Kandidaten vor. Der Vorstand entscheidet über eine Berufung.

Für jüngere Architekt*innen, die in den BDA berufen werden, gelten besondere Beitragsregelungen.

Kontakt:

Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA
der Freien und Hansestadt Hamburg e. V.
Shanghaiallee 6
20457 Hamburg
Tel. 040-41 333 10
Fax 040-41 333 123
info(at)bda-hamburg.de
www.bda-hamburg.de