Warum auch private Bauherren einen Architekten nehmen sollten

Viele Bauherren glauben, dass „Architektenhäuser“ etwas besonders Extravagantes, zumindest etwas sehr Teures sind. Doch das Gegenteil ist richtig: Mit einem Architekten oder einer Architektin lassen sich Zeit, Geld und Nerven sparen.

Ulrich Müther, Rettungsturm in Binz (1981)
Ulrich Müther, Rettungsturm in Binz (1981)
Ulrich Müther, Rettungsturm in Binz (1981)

Architekten und Architektinnen sind Freiberufler wie Ärzte oder Rechtsanwälte. Sie sind nach dem Grundverständnis ihrer Berufsordnung als Sachwalter ihres Bauherrn unterwegs. Wer einen Architekten beauftragt, holt sich Sachverstand und guten fachlichen Rat „ins Haus“. Dafür bekommt der Architekt ein Honorar, das durch eine gesetzliche Honorarordnung geregelt wird. Über den Daumen gepeilt bekommt der Architekt, wenn er für alle Aufgaben („Leistungsphasen“) eines Bauprojekts beauftragt wird, etwa zehn Prozent der Bausumme, also der Baukosten ohne Grundstück. Bei anderen Arten der Beauftragung, zum Beispiel beim Kauf eines „schlüsselfertigen“ Hauses bei einem Bauträger, fallen vergleichbare Kosten ebenfalls an, nur sind sie in der Gesamtkalkulation „versteckt“ und für den Bauherrn nicht sichtbar.

Die Beauftragung eines Architekten hat handfeste Vorteile: In jeder Phase des Baugeschehens, also bei der Planung, bei der Auswahl und der Beauftragung von Bauunternehmen und Handwerkern („Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung“), bei der Bauleitung auf der Baustelle und nicht zuletzt bei der Endabnahme des Bauwerks wird der Bauherr von einem Fachmann begleitet, der strikt auf seiner Seite steht. Der Planungsberater eines Schlüsselfertig-Anbieters hingegen ist den Interessen, auch den finanziellen, seines Arbeit- oder Auftraggebers verpflichtet, er steht im Falle eines Streits also auf der Gegenseite. Spätestens in diesem Falle müssten Sie einen „Bauberater“ hinzuziehen, der Sie auf Stundenlohn-Basis berät.

Beim Schlüsselfertig-Anbieter bekommt man oft nur Scheinalternativen bei den Baustoffen und Produkten zur Auswahl gestellt, weil er Verträge über die Abnahme bestimmter Produkte in großer Zahl hat. Sie können zum Beispiel unter vielen verschiedenen Kunststofffenstern wählen, ein Holzfenster wird Ihnen jedoch gar nicht erst gezeigt. Der Architekt hingegen ist frei in der Auswahl der Produkte und Handwerker. Er kennt Firmen, die das Gewünschte anfertigen können. Dies muss keineswegs teurer sein als die oft überteuert angebotenen Standardprodukte.

Beim „Alles aus einer Hand“-Anbieter sind Risikozuschläge und Profite der Subunternehmer von vornherein eingepreist. Der Architekt hingegen ermittelt, oft in konkurrierenden Ausschreibungsverfahren, den besten und preisgünstigsten Anbieter für bestimmte Leistungen, mit denen der Bauherr dann individuelle Verträge abschließt. Das erhöht die Transparenz und senkt die Kosten. Der Architekt bereitet diese Verträge fachgerecht vor, Sie müssen diese nur unterschreiben. Oft bestehen langjährige Vertrauensverhältnisse zwischen Architekt und Handwerker, von denen der Bauherr profitiert. Der Architekt darf selbst nichts an der Vergabe von Leistungen verdienen, er wird immer nur für seine Planung und Bauleitung bezahlt. Daher kann er objektiv beraten.

Architekten stehen keineswegs nur für große und „besondere“ Bauvorhaben zur Verfügung. Schon bei kleinen Vorhaben wie einem Bad-Umbau oder einem Anbau an ein Siedlungshäuschen können erfahrene Architekten für einen kosten- und termingerechten Bauablauf sorgen. Obendrein bekommen Sie noch einen Mehrwert, der gar nichts extra kostet: Ihr Bad, Ihr Anbau, Ihr Haus ist individuell gestaltet und hebt sich aus der Masse heraus. Warum sollten Sie darauf verzichten?